Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.ranstadt.de veröffentlichte Webseite der Gemeinde Ranstadt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseiten, Webanwendungen und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der ekom21 - KGRZ Hessen durchgeführten vereinfachten Überprüfung vom 29.01.2026.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Alternativtexte

Teilweise fehlt bei grafischen Elementen der Alternativtext. Es gibt Schriftgrafiken deren Inhalt nicht im Alternativtext oder in alternativer Form zur Verfügung gestellt werden.

Überschriften

Die Überschriften sind auf unserem Internetauftritt noch nicht vollständig korrekt. Es gibt Texte, die visuell als Überschriften wahrgenommen werden können, allerdings nicht als solche gekennzeichnet sind.

Barrierefreiheit von Dokumenten

PDF-Dokumente, die auf der Seite zum Download zur Verfügung stehen, sind noch nicht barrierefrei.

Auf einigen Seiten kann es vorkommen, dass Links nicht eindeutig erkennbar sind, da zum Beispiel eine Unterstreichung fehlt und sich die verwendete Farbe als alleiniges Merkmal nicht ausreichend vom übrigen Text unterscheidet.

Lese- und Bedienreihenfolge

Beim Anzeigen von mehr Einträgen in Downloadlisten, wird der Fokus nicht auf den ersten neugeladenen Eintrag gesetzt, sondern liegt auf dem ersten Bedienelement außerhalb der Downloadliste.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.01.2026 erstellt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde aufgrund der oben genannten Testung nach dem Durchführungsbeschluss EU 2018/1523 Artikel 3 Absatz 1a erstellt.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktstelle an:

Gemeinde Ranstadt
Zentrale Dienste
Hauptstraße 15
63691 Ranstadt

Gerne können Sie uns Barrieren auch direkt über das Kontakt-Formular mitteilen.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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