Lady Justice Statue

 Schiedsamt

Schiedsamt Ranstadt

Das Schiedsamt ist eine außergerichtliche Schlichtungsstelle in Hessen. Es hilft dabei, Streitigkeiten des täglichen Lebens – zum Beispiel bei Nachbarschaftskonflikten oder kleineren Strafsachen – einvernehmlich zu lösen. Ziel ist es, Konflikte frühzeitig, schnell und unbürokratisch beizulegen. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig und leisten einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben in der Gemeinde.

Zivilrechtliche Zuständigkeiten

Das Schiedsamt ist in Hessen bei bestimmten bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zuständig, insbesondere:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten, z. B.:
    • Überhängende Äste oder Wurzeln
    • Lärmbelästigungen
    • Einfriedungen (Zäune, Hecken etc.)
  • Kleine Vermögensstreitigkeiten, z. B.:
    • Schadenersatzforderungen
    • Streit um kleinere Geldbeträge
  • Ehrverletzungen, wenn kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht.


Strafrechtliche Zuständigkeiten (Privatklagedelikte)

Vor einer Privatklage beim Amtsgericht muss in Hessen zwingend ein Sühneversuch beim Schiedsamt stattfinden bei bestimmten sogenannten Privatklagedelikten, etwa:

  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB)
  • Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
  • Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
  • Körperverletzung (§ 223 StGB), sofern kein öffentliches Interesse besteht


Verfahren

  • Die Schiedsperson lädt die Parteien zu einem Sühnetermin ein.
  • Ziel ist eine Einigung (ein sogenannter „Vergleich“).
  • Dieser Vergleich ist rechtsverbindlich und vollstreckbar, ähnlich wie ein Gerichtsurteil.
  • Kommt keine Einigung zustande, kann danach Klage beim Amtsgericht erhoben werden.


Weitere Informationen