Sterbefall

Ein Familienmitglied ist gestorben?

Was ist zu tun? 

Leider muss auch dieser traurige Vorgang beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

In fast allen Fällen beauftragen die Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung des Trauerfalls. Das Bestattungsinstitut informiert Sie über alle Formalitäten und Unterlagen, die für das Standesamt zur Beurkundung des Sterbefalls benötigt werden. 

Welche erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden müssen, um den Sterbefall beurkunden zu können, kann man nicht pauschal beantworten. Dies hängt von den „persönlichen Umständen“ ab.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie persönlich.

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