Abfallentsorgung

Abfallentsorgung

In Deutschland sind die Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) für die Abfallbeseitigung verantwortlich.

Sie werden dabei als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bezeichnet.
Die rechtliche Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG).

Aufgaben der Gemeinde Ranstadt

  • Sammlung und Entsorgung des Hausmülls aus privaten Haushalten
  • Organisation der Müllabfahrten durch Abfallentsorgungsunternehmen
  • Sicherstellung, dass Abfälle ordnungsgemäß und umweltfreundlich entsorgt werden
  • Gebührenerhebung zur Finanzierung der Entsorgung
  • Information und Aufklärung der Bürger über Mülltrennung und Abfallvermeidung


Zusammenarbeit mit anderen

  • Private Entsorgungsfirmen können von der Kommune beauftragt werden.
  • Duale Systeme (z. B. Grüner Punkt) kümmern sich um Verpackungsabfälle.


Ziel

Die kommunale Abfallbeseitigung soll dafür sorgen, dass Abfälle sicher, umweltfreundlich und wirtschaftlich entsorgt werden und möglichst viele Stoffe wiederverwertet werden können.

Downloads
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Satzungen

Formulare

Hier stehen verschiedene Antragsformulare zum Download bereit. Bitte drucken Sie diese aus und senden sie ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Kontaktadresse.

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