Hundesteuer

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die von der Gemeinde Ranstadt erhoben wird. Sie dient der Finanzierung öffentlicher Aufgaben und der Förderung eines geordneten Zusammenlebens in der Gemeinde. Steuerpflichtig ist das Halten von Hunden im Gemeindegebiet.

Die Höhe der Hundesteuer sowie mögliche Ermäßigungen oder Befreiungen sind in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Ranstadt geregelt. Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund anzumelden und Änderungen, wie zum Beispiel Halterwechsel oder Abmeldung, rechtzeitig mitzuteilen.

Downloads
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Satzungen

Formulare

Hier stehen verschiedene Antragsformulare zum Download bereit. Bitte drucken Sie diese aus und senden sie ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Kontaktadresse.

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