Spielapparatesteuer

Die Spielapparatesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer, die von der Gemeinde Ranstadt erhoben wird. Sie betrifft das Aufstellen und Betreiben von Spiel- und Unterhaltungsgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen, Gaststätten oder ähnlichen Einrichtungen im Gemeindegebiet.

Die Erhebung der Spielapparatesteuer erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde Ranstadt. Darin sind unter anderem die Steuerpflicht, die Bemessungsgrundlage sowie die Höhe der Steuer geregelt. Betreiberinnen und Betreiber sind verpflichtet, die aufgestellten Geräte anzuzeigen und die erforderlichen Erklärungen fristgerecht einzureichen.

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