Bieterverfahren - Immobilienverkauf
Für den Verkauf der Immobilie "Altes Feuerwehrhaus Ober-Mockstadt" führt die Gemeinde Ranstadt ein Bieterverfahren durch. Ziel des Verfahrens ist es, interessierten Personen die Möglichkeit zu geben, ein Kaufangebot unter transparenten und einheitlichen Bedingungen abzugeben.
Das Bieterverfahren richtet sich an alle Interessierten, die die Immobilie erwerben möchten. Die Teilnahme sowie die Abgabe eines Angebots erfolgen ausschließlich auf Grundlage der festgelegten Verfahrensbedingungen.
Abgabe von Angeboten
Kaufangebote sind ausschließlich schriftlich über das bereitgestellte Formular einzureichen und müssen bis spätestens 10. März 2026, 12:00 Uhr bei der nachfolgend genannten Stelle eingegangen sein:
Gemeinde Ranstadt
Fachbereich Zentrale Dienste
Herr Steven Rüppel
Hauptstraße 15
63691 Ranstadt
Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist deutlich mit dem Hinweis "Bieterverfahren – Altes Feuerwehrhaus Ober-Mockstadt" zu kennzeichnen.
Später eingehende oder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Angebote können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
Weitere Informationen
Ausführliche Angaben zur Immobilie, zum Ablauf des Bieterverfahrens, zu den formalen Anforderungen sowie zu den Teilnahmebedingungen sind den entsprechenden Unterlagen zu entnehmen.
Diese stehen im Downloadbereich zur Verfügung.
Hinweise zum Bieterverfahren
Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt nach freiem Ermessen der Gemeinde Ranstadt. Es besteht keine Verpflichtung zur Annahme eines Angebots, auch wenn dieses das höchste sein sollte. Die Gemeinde Ranstadt behält sich vor, das Bieterverfahren ganz oder teilweise aufzuheben oder zu ändern.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind ausschließlich die Inhalte der veröffentlichten Unterlagen sowie die Regelungen des später abzuschließenden Kaufvertrags.
Downloads
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Downloadbereich
Datenschutzhinweise
Die im Rahmen dieses Bieterverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Bieterverfahrens verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO.
Die Daten werden nur an die mit dem Verfahren befassten Stellen weitergegeben und nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Ihren Rechten nach der DSGVO, sind den Datenschutzhinweisen auf der Internetseite der Gemeinde Ranstadt zu entnehmen.
