Ortsrecht & Satzungen
Gemeinden regeln viele ihrer Angelegenheiten durch Satzungen – das sogenannte Ortsrecht. Diese kommunalen Vorschriften betreffen unter anderem Themen wie die Nutzung öffentlicher Einrichtungen, die Erhebung von Gebühren, Bauvorgaben oder auch die Gestaltung des Ortsbildes.
Das Ortsrecht wird von der jeweiligen Gemeindevertretung beschlossen und ist für alle Bürgerinnen und Bürger innerhalb des Gemeindegebiets verbindlich. Es ergänzt das übergeordnete Landes- und Bundesrecht und trägt zur konkreten Ausgestaltung des öffentlichen Lebens vor Ort bei.
Alle geltenden Satzungen der Gemeinde Ranstadt finden Sie im nachfolgenden Bereich.
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