Gemeindewald
Der Gemeindewald Ranstadt ist ein wichtiger Bestandteil des Natur- und Erholungsraums der Gemeinde. Er erfüllt vielfältige Funktionen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Ort der Erholung für Bürgerinnen und Bürger sowie als nachhaltige Ressource. Die Bewirtschaftung des Gemeindewaldes erfolgt nach den Grundsätzen der nachhaltigen Forstwirtschaft und verbindet ökologische Verantwortung mit wirtschaftlicher Vernunft.
Neben dem Erhalt der biologischen Vielfalt stehen der Schutz von Klima, Boden und Wasser sowie die Verkehrssicherheit im Wald im Vordergrund. Gut ausgebaute Wege laden zu Spaziergängen, Wanderungen und naturverträglicher Erholung ein. Der Gemeindewald trägt damit wesentlich zur Lebensqualität in Ranstadt bei und ist ein wertvolles Gut für heutige und zukünftige Generationen.
Der Gemeindewald Ranstadt ist nach PEFC zertifiziert. Damit wird bestätigt, dass die Waldbewirtschaftung ökologisch verantwortungsvoll, sozial gerecht und wirtschaftlich tragfähig erfolgt. Der Schutz von Klima, Boden und Wasser sowie der Erhalt der biologischen Vielfalt haben dabei einen hohen Stellenwert.
Markwald - Mark Mockstadt
Die Mark Mockstadt gehört den Kommunen Altenstadt, Ranstadt und Florstadt.
PEFC-Zertifizierung

Prägnante Nachhaltigkeitskommunikation
Das Engagement und die Bereitschaft, sich für das Ökosystem Wald einzusetzen, wird durch das PEFC-Logo dokumentiert. Als Alleinstellungsmerkmal bezeugt das Zertifikat die gute forstliche Arbeit, die von den Waldbesitzenden geleistet wird.
Reputationsaufbau
Eine PEFC-Zertifizierung belegt glaubwürdig die eigene nachhaltige Waldbewirtschaftung und hilft dabei, Vertrauen in den eigenen Umgang mit dem Wald aufzubauen – bei Bürgerinnen und Bürgern, Erholungssuchenden und Nutzern von Holz- und Papierprodukten.
Holzverkauf
In den letzten Jahren mussten wegen Borkenkäfern und Trockenheit jährlich mehr abgestorbene Bäume gefällt und damit mehr Holz entnommen werden, als jährlich im Gemeindewald nachwächst. Um die Nachhaltigkeit im Gemeindewald nicht zu gefährden, werden deshalb auch dieses Jahr gesunde Bäume nur dann entnommen, wenn dies aus Pflegegründen zwingend notwendig ist.
Wie in den letzten Jahren auch, wird der Brennholzbedarf unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Stammkunden im bisherigen Umfang aus dem Anfall von geschädigten Bäumen gedeckt werden können. Das Angebot richtet sich danach, welche Bäume wegen Trockenschäden, Verkehrssicherungsmaßnahmen und Insektenbefall gefällt werden müssen.
Das Team des Ranstädter Gemeindewaldes versucht den Bestellwünschen der Kunden, was Aufarbeitungsort, Holzart, Dimension und Qualität des Holzes betrifft, zu entsprechen, was nicht in jedem Fall möglich sein wird.
Holzpreise für das Winterhalbjahr 2025/2026
Holzpreise
Holzart Preis pro rm/fm Schichtholz Buche 110,00 € / rm sonstiges Laubholz 100,00 € / rm Schlagabraum Buche 30,00 € / rm Nadelholz 20,00 € / rm Stammholz* nur für Selbstwerber Preisfestlegung im Einzelfall Langholz** Buche 80,00 € / fm Esche 70,00 € / fm Eiche, Hainbuche 60,00 € / fm Ahorn, Birke, Kirsche 60,00 € / fm sonstiges Laubholz 45,00 € / fm Nadelholz 45,00 € / fm *Preis in Anlehnung an den Langholzpreisen abzüglich Rückekosten und ggf. Erntekosten. Preisgestaltung ist auch vom Abstand zu befestigten Wegen abhängig.
**Die Vermarktung des Langholzes (4 Meter Stammholz) erfolgt durch die Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau wirtschaftlicher Verein (FBG Wetterau w.V.).
Es handelt sich um Bruttopreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (5,5%).
Bezahlung
Holz darf nur abgefahren werden, wenn es vorher bezahlt wurde. Die Einzahlungsquittung ist als Abfuhrausweis mitzuführen.
Der Holzkaufpreis ist an die Gemeindekasse zu überweisen:
Sparkasse Oberhessen
IBAN DE12 5185 0079 0165 0002 50
BIC HELADEF1FRIUmrechnung Festmeter (fm) – Raummeter (rm)
0,7 fm entsprechen 1,0 rmBestellungen
Interessenten geben bitte den ausgefüllten Bestellvordruck in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 15 ab oder senden das Formular per E-Mail an bauverwaltung@ranstadt.de bis spätestens 30.11.2025.
Für Rückfragen stehen Ihnen
Herr Volker Meub (06041 9617-1523) und
Frau Verena Pfannmüller (06041 9617-1525)
zur Verfügung.Wir werden uns sodann mit Ihnen in Kontakt setzen.
Die Zuteilung erfolgt durch den Revierleiter möglichst wohnortnah. Die Abgabe von Brennholz kann nur im Rahmen der Nachhaltigkeit des Forstbetriebes erfolgen. Es ist denkbar, dass nicht alle Bestellungen berücksichtigt werden können. Ranstädter Einwohner und Kunden aus früheren Jahren werden dann bevorzugt. Ein Anspruch auf Zuteilung besteht nicht.
Downloads
Die bereitgestellten Dokumente stehen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Öffnen dieser Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader, wie z. B. den kostenlosen Adobe Acrobat Reader oder eine vergleichbare Software.
