Wahlen

Kommunalwahl 2026

Am 15. März 2026 finden in Hessen die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Dabei werden Gemeindevertretungen, Kreistage sowie Orts‑ und Ausländerbeiräte neu gewählt. Die neue Wahlperiode beginnt am 1. April 2026. 

Warum ist das wichtig?

Die Kommunalwahlen bestimmen, wer vor Ort über das entscheidet, was uns alle betrifft: Schulen, Verkehrswege, öffentliche Einrichtungen, Umweltschutz, Kultur und vieles mehr. Kommunale Selbstverwaltung ist ein zentraler Baustein unserer Demokratie – hier kann jede*r mitgestalten und Verantwortung übernehmen.


Häufige Fragen zur Kommunalwahl 2026 in Hessen (FAQ)

  • Wann findet die Kommunalwahl statt?

    Die Kommunalwahl in Hessen findet am Sonntag, 15. März 2026 statt.

  • Wer darf wählen?

    Wahlberechtigt sind:

    • alle Deutschen sowie Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates
    • ab 18 Jahren
    • mit Hauptwohnsitz seit mindestens 6 Wochen in der jeweiligen Kommune
    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
  • Was wird gewählt?

    Gewählt werden:

    • die Gemeindevertretung (in Gemeinden)
    • der Kreistag (in Landkreisen)
    • ggf. Ortsbeiräte, Ausländerbeiräte (wenn vorgesehen)
  • Gibt es Briefwahl?

    Ja. Jede wahlberechtigte Person kann ohne Angabe von Gründen Briefwahl beantragen.
    Dazu erhältst Du automatisch eine Wahlbenachrichtigung, in der steht, wie Du Briefwahlunterlagen anfordern kannst – schriftlich, online oder persönlich im Wahlamt.

  • Wo finde ich weitere Informationen?

    Offizielle Infos gibt es auf:

  • Wie funktioniert das Kumulieren und Panaschieren?

    In Hessen kannst Du bei der Kommunalwahl Panaschieren und Kumulieren:

    • Kumulieren: Du darfst einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen geben.
    • Panaschieren: Du kannst Kandidat*innen verschiedener Listen/Parteien wählen.
    • Du hast so viele Stimmen, wie Sitze im jeweiligen Gremium zu vergeben sind.

    Beispiel: In Deiner Gemeindevertretung gibt es 23 Sitze → Du hast 23 Stimmen, die Du frei verteilen kannst.

  • Können auch junge Menschen kandidieren?

    Ja! Wer das aktive und passive Wahlrecht hat, kann auch selbst kandidieren – also ab 18 Jahren, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Wohnsitz in der Kommune, keine Ausschlussgründe).

  • Wann bekomme ich meine Wahlbenachrichtigung?

    Die Wahlbenachrichtigung wird etwa 3 bis 4 Wochen vor dem Wahltag per Post verschickt. Sie enthält:

    • Deine Daten
    • Deinen Wahlbezirk
    • das Wahllokal
    • Hinweise zur Briefwahl
  • Kann ich helfen, die Wahl durchzuführen?

    Ja! Viele Kommunen suchen freiwillige Wahlhelfer*innen, die am Wahltag im Wahllokal oder bei der Auszählung mitarbeiten. Meist gibt es dafür:

    • eine kleine Aufwandsentschädigung
    • eine Schulung vorab
    • und natürlich das gute Gefühl, Teil der Demokratie zu sein

    Infos dazu gibt’s beim Wahlamt.

    Du kannst dich hier als Wahlhelfer online bewerben.