Verwaltung
Rohrbrüche in der Gemeinde Ranstadt
Aus gegebenem Anlass wird in Bezug auf die Beseitigung von Rohbrüchen darauf aufmerksam gemacht, dass ab der Sammelleitung beginnend bis zur Wasseruhr vom Eigentümer des Grundstückes die Reparaturen zu zahlen sind.
Dies ist so in der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Ranstadt in der derzeitig gültigen Fassung vom 27.08.2001, §18 Grundstücksanschlusskosten, geregelt.
Die komplette Wasserversorgungssatzung können Sie auf der Internetseite der Gemeinde Ranstadt unter www.ranstadt.de einsehen.
Um Beachtung wird gebeten.
Ranstadt, 17.02.2017
Bauverwaltung
Verbraucherinformation 2019
D E R G E M E I N D E V O R S T A N D R A N S T A D T
Bekanntgabe der Trinkwasserhärte gem. § 8 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
Bekanntgabe von Zusatzstoffen im Trinkwasser gem. § 5 Trinkwasserverordnung
Gemeinde/Ortsteil | Härtebereich | Härtegrad | |
---|---|---|---|
Ranstadt/Ranstadt | Eigenförderung | Hart | 15,0°dH |
Ranstadt/Ranstadt | OVAG-Wasser | Weich | n.n.°dH |
Ranstadt/Ober-Mockstadt | Eigenförderung | Hart | 17,0°dH |
Ranstadt/Dauernheim | OVAG-Wasser | Mittel | n.n.°dH |
Ranstadt/Bobenhausen | OVAG-Wasser | Weich | n.n.°dH |
Ranstadt/Bellmuth | OVAG-Wasser | Weich | n.n.°dH |
Das von der OVAG zu Verfügung gestellte Wasser wird mit Ozon entkeimt. Wenn andere technische Notwendigkeiten es erfordern, z.B. beim Ausfall einer Ozonanlage oder andere Zwänge zur Desinfektion es gebieten, erfolgt eine Chlorzugabe von maximal 0,15 mg/l. Nähere Informationen erhalten Sie von der OVAG.
Das Wasser aus den gemeindeeigenen Brunnen in Ranstadt und Ober Mockstadt
wird unbehandelt abgegeben. Sollten jedoch Zwänge zur Desinfektion es gebieten, erfolgt auf Anordnung des Gesundheitsamtes eine entsprechende Chlorzugabe.
Ansprechpartner
Gemeinde Ranstadt
Zimmer 9
Hauptstraße 15
63691 Ranstadt
Fax 0 60 41 / 96 17 - 33
Tobias Ott
Tel 0 60 41 / 96 17 - 26Email