Trinkwassernotstand in der Gemeinde

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 04.08.2026 aufgrund der aktuellen Situation in der Trinkwasserversorgung gemäß § 1 Absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung den „Trinkwassernotstand“ festgestellt.

Der Trinkwassernotstand gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Ranstadt.

Der Trinkwassernotstand beginnt mit sofortiger Wirkung und gilt bis einschließlich 31.10.2026. Es gelten die in der „Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung“ festgelegten Wasserverwendungsverbote mit nachfolgend geänderten Verboten in § 2 und entsprechend § 4 (Ordnungswidrigkeiten):

Zu § 2 (2) Nr. 2 und 3:

Die Abwehrbewässerung darf maximal 4 Mal je Woche erfolgen.

Zu § 2 (2) Nr. 6:

Das Verbot gilt grundsätzlich nur für das erstmalige Befüllen.

Die Trinkwassernotstandsverordnung (TrinkwasserschutzVO) ist auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachstehenden Link zu finden:

https://www.ranstadt.de/gemeinde-politik/gemeinde/ortsrecht-satzungen/

Ranstadt, 05.08.2026

Cäcilia Reichert-Dietzel
Bürgermeisterin